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Statutenänderung ÖTSV
Autor: Verwunderung (83.65.202.---)
Datum: 10. Mai 2005 15:58

Folgendes wird geändert:

§ 2
1. Der Verband ist ein unpolitischer Amateurverband. Zur Wahrung der Amateureigenschaft sind sämtliche Präsidialstellen im Verband ausschließlich Amateuren vorbehalten. Der Verband bezweckt in gemeinnütziger Weise (Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung) die Förderung und Pflege des Turniertanzes

"und verwandter Tätigkeiten"

nach sportlichen Regeln.

§ 5
3. Außerordentliche Mitglieder können Amateurturnierkreise sein, welche sich die Pflege des Turniertanzes nach sportlichen Regeln zur Aufgabe gestellt haben

"oder Vereine sein, die verwandte Tätigkeiten im Sinne der Amateurbestimmungen der BSO ausüben."


Bitte was sind verwandte Tätigkeiten??


Re: Statutenänderung ÖTSV
Autor: Was neues (83.65.202.---)
Datum: 10. Mai 2005 16:04

§ 11
4. Obliegenheiten des Präsidiums:
k) Einrichten von ständigen Kommissionen oder Ausschüssen für spezielle Themenbereiche zur Beratung und Antragstellung an das Präsidium ( z.B. Disziplinarkommission, Sportkommission usw. )

hört sich interessant an

Re: Statutenänderung ÖTSV
Autor: Aktiver (128.131.206.---)
Datum: 10. Mai 2005 18:33

@Verwunderung

verwandte Tätigkeiten sind so wie ich das interpretiere Vereine der IDO (Internationale Dance Organisation) welche seit einiger zeit Mitglied der IDSF ist und der sportarten wie R´n´R oder Salsa .... angehören.
der ÖTSV möchte sich anscheinend der IDO auch auf nationaler Ebene öffnen. Was allerdings vermutlich weiterhin nicht mitglied werden kann ist der gleichgeschlechtlichen tanzsport, da die IDSF tanzen als mann und frau definiert!!!!

@ §11
Darüber wurde schon in einer Tanzsport genaueres berichtet, ich glaube vor weihnachten!

werdet Aktiver

Re: Statutenänderung ÖTSV
Autor: TschiBi (193.154.24.---)
Datum: 11. Mai 2005 07:16

@ §11:
Grundsätzlich ist die Errichtung von Ausschüssen mit "Spezialisten", die einzelne Themebereiche gründlich durchleuchten und dem Präsidium dann einen durchdachten Antrag vorlegen, eine sinnvolle Sache.

Die Frage dabei ist nur, inwieweit die HV mit der Errichtung dieser Ausschüsse entmachtet wird und wie viele Anträge, die bisher in der HV diskutiert und beschlossen wurden, nun nur noch Angelegenheit von (vom Präsidium ernannten) Ausschüssen und des Präsidiums selbst sind...


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